Kritischster Befund: Brandlast im Technikraum (Kabeltrassen) überschreitet zulässige Werte um 180 %
Abstandsunterschreitung zur Wohnbebauung: 7,2 m statt empfohlener 10 m (Wohngebiet-Malus)
Nachbesserungskosten: 94.000 € — Inbetriebnahme bis zur Behebung der Klasse-A-Befunde untersagt
Was war der Prüfanlass?
Ein Energieversorger errichtete einen 2-MWh-Quartierspeicher (LFP-Technologie, 1 MW Nennleistung) in einem Neubauquartier in Baden-Württemberg. Der Speicher dient der PV-Überschussspeicherung für 120 Wohneinheiten und der Netzstabilisierung. Da sich der Speicher in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohngebäuden befindet (Abstand 7,2 m), forderte die Baurechtsbehörde vor Inbetriebnahme eine Konformitätsprüfung nach VDE-AR-E 2510-50 durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Abstand Wohnbebauung 7,2 m (empfohlen: ≥10 m bei Wohngebiet)
Kap. 9.2.3
Personen- und Sachschaden bei TR-Event
A3
Keine redundante Gasdetektion (nur 1 Sensor pro Raum)
Kap. 6.3.4
Nicht-Erkennung bei Sensorausfall
A4
Feuerwehrzufahrt durch PKW-Stellplätze blockierbar
Kap. 9.4
Verzögerte Brandbekämpfung
Klasse B — Betriebsrelevant (Nachbesserung vor regulärem Betrieb)
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Befund
B1
BMS-Firmware ohne Prüfnachweis für Übertemperatur-Abschaltzeit (Kap. 8.3)
B2
Klimaanlage ohne Redundanz — Ausfall führt zu Übertemperatur bei Sommerbetrieb
B3
Löschwasser-Rückhaltung nicht für kontaminiertes Wasser ausgelegt (HF-Risiko)
B4
Erdungskonzept nicht nach DIN VDE 0100-712 für Batterieanlagen ausgeführt
B5
Wartungszugang nur 60 cm (Mindestbreite 80 cm nach Kap. 9.3)
Kritischster Befund (A1 + A2 in Kombination): Die Brandlast im Technikraum (Kabeltrassen mit PVC-Isolierung) überschreitet den Grenzwert um 180 %. In Kombination mit dem reduzierten Abstand zur Wohnbebauung (7,2 m statt 10 m) ergibt sich ein inakzeptables Restrisiko für Bewohner im Brandfall. Die thermische Strahlung bei Vollbrand des Technikraums erreicht in 7,2 m Entfernung rechnerisch 8,4 kW/m² — oberhalb des Personenschutz-Grenzwerts von 5 kW/m².
Welche Maßnahmen wurden empfohlen?
Nachbesserungsmaßnahmen und geschätzte Kosten:
Maßnahme
Kosten
Kabeltrassen durch LSZH-Kabel (Low Smoke Zero Halogen) ersetzen
28.000 €
Brandschutzwand (F90) zwischen Technikraum und Wohnbebauungsseite
Gutachterliche Einschätzung: Die VDE-AR-E 2510-50 ist als Anwendungsregel formal nicht rechtsverbindlich, wird aber von Behörden und Gerichten als „anerkannte Regel der Technik" herangezogen. Bei Schäden an Personen oder Sachen haftet der Betreiber, wenn er nachweislich von den Empfehlungen abweicht. Die 12 identifizierten Abweichungen sind bei fachgerechter Nachbesserung vollständig behebbar — das Speicherkonzept ist grundsätzlich genehmigungsfähig.
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