Unsere Leistungen
Als spezialisiertes Sachverständigenbüro bieten wir ein breites Spektrum an gutachterlichen Dienstleistungen für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Unser Fokus liegt auf technischer Präzision und juristischer Verwertbarkeit.
Sachverständigengutachten für Gerichte
Wir werden regelmäßig von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten beauftragt, um komplexe technische Sachverhalte im Bereich der Photovoltaik und Speichertechnik aufzuklären. Unsere Gutachten zeichnen sich durch Neutralität, Nachvollziehbarkeit und eine klare Sprache aus, die auch für technische Laien verständlich ist.
Beweissicherung
Dokumentation des Ist-Zustandes zur Sicherung von Beweisen vor Veränderung oder Beseitigung.
Mängelbewertung
Technische Einordnung von behaupteten Mängeln nach den anerkannten Regeln der Technik.
Kostenschätzung
Ermittlung der voraussichtlichen Kosten für Mängelbeseitigung oder Ersatzvornahme.
Ortstermine
Durchführung von gerichtlichen Ortsterminen unter Wahrung des rechtlichen Gehörs aller Parteien.
Partei- und Privatgutachten
Außerhalb gerichtlicher Verfahren unterstützen wir Sie bei der technischen Bewertung Ihrer Anlage. Ein fundiertes Privatgutachten dient oft als Basis für eine außergerichtliche Einigung oder zur Vorbereitung einer juristischen Auseinandersetzung.
- Überprüfung der AusführungsqualitätEntspricht die Installation den vertraglichen Vereinbarungen und technischen Normen?
- ErtragsanalysePrüfung, ob die prognostizierten Erträge der PV-Anlage erreicht werden.
- SchiedsgutachtenAls neutraler Dritter zur verbindlichen Klärung von Streitpunkten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Schadensanalysen für Versicherer
Bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Überspannung oder Tierverbiss ist eine genaue Abgrenzung der Ursache entscheidend. Wir ermitteln objektiv, ob ein versichertes Ereignis vorliegt, ob Installationsfehler ursächlich waren oder ob es sich um betriebsbedingten Verschleiß handelt.
Plausibilitätsprüfung
Passt das Schadensbild zum geschilderten Hergang?
Wertermittlung
Bestimmung von Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Regressprüfung
Identifikation von Verantwortlichkeiten Dritter.
